Versicherungen

Personenversicherung

Für die Folgekosten von Unfällen und Krankheiten sind grundsätzlich die TeilnehmerInnen (bzw. die Eltern) verantwortlich. So sind die Heilungskosten (ungeachtet der Schuldfrage) primär über die persönliche Krankenversicherung abzuwickeln.

Die Organisatoren des Ferienpasses Koppigen und Umgebung haben ergänzend eine kollektive Unfallversicherung „Veranstaltung Ferienpass“ abgeschlossen. Versichert sind alle Jugendliche und Helfer während den angebotenen Aktivitäten Ferienpass, inkl. direkter Weg zu und von der Veranstaltung. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen gelten als Ergänzung zur bestehenden Unfallversicherung. Versicherungsleistungen bei Eintreten eines befürchteten Ereignisses:

Heilungskosten:          Ergänzung zur Krankenkasse „Privatabteilung im Spital“

Invaliditätskapital:      CHF 50‘000.00, mit Progression 350%

Todesfallkapital:         CHF 10‘000.00

Diese Leistungen gelten als Ergänzung zu den bestehenden Unfallversicherungen.

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche (Personen- und Sachschäden), 
gestellt an die Organisatoren des Ferienpasses Koppigen.
 Die TeilnehmerInnen haften – sofern die Urteilsfähigkeit vorliegt – persönlich, nach dem Art. 41 des Obligationenrechtes (OR). Andernfalls haften die Eltern für ihre Kinder, nach dem Art. 333 des Zivilgesetzbuches (ZGB).

Durch die Betriebs-Haftpflichtversicherung der Gemeinde Koppigen gelten die freiwilligen HelferInnen als versicherte Personen.

Sachversicherung

Die Versicherung von persönlichen Sachwerten (persönliche Kleider, Unterhaltungselektronik, Handy sowie Fahrräder, usw.) gegen die Risiken Feuer, Elementar, Einbruch, Beraubung, Diebstahl, Wasser, selbst verursachte Beschädigungen aller Art, ist Sache der TeilnehmerInnen bzw. der Eltern der teilnehmenden SchülerInnen.